Am 30. Juni 2010 endet die gesetzliche Übergangsfrist für größere Betriebe mit nur einem Gastraum, die für die Dauer der nötigen Umbaumaßnahmen das Rauchen bis zu diesem Zeitpunkt noch erlauben dürfen.
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Nichtraucherschutz Buschenschank_aktueller Text.doc (35 KB)
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