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Ist meine Idee förderbar?

- 24.06.2016:

Aufruf des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) sieht für das Jahr 2016 die Möglichkeit vor, Projekte zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum im Rahmen des "Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-20" durch Gewährung von Förderungszuschüssen aus nationalen Mitteln und Mitteln der EU (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER) zu fördern. Förderbar sind Projekte, die zur Entwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie deren Vernetzung mit anderen Sektoren, insbesondere der Landwirtschaft, beitragen. Um eine Förderung ansuchen können Kooperationen von Kleinstunternehmen in Form von juristischen Personen (insbesondere Vereine, GesmbH etc.), Personengesellschaften und -vereinigungen. Förderbar sind Projekte mit einem Projektvolumen von 50.000 Euro bis maximal 100.000 Euro. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von 70 Prozent zu den anrechenbaren Projektkosten.

 

Förderungsansuchen können bis längstens 24. Juni 2016 beim BMWFW eingebracht werden. Die für die Einreichung von Projekten relevanten Informationen und Formulare sind auf der Homepage des BMWFW verfügbar: http://www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/UnternehmensUndKMU-Politik/Seiten/Aufruf-zur-Einreichung-von-Projektanträgen.aspx

 

Die bis zu dem oben angeführten Termin eingelangten vollständigen Projektansuchen werden im Zuge eines Auswahlverfahrens qualitativ und quantitativ beurteilt. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel von etwa € 200.000 (nationale und EU-Mittel) werden voraussichtlich die drei bis vier bestbewerteten Projekte eine Förderungszusage erhalten. Die Förderungsentscheidung wird bis Ende Juli 2016 getroffen werden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens (Zu- oder Absage) schriftlich informiert werden.

 

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
MR Mag. Markus BECLIN
Leiter des Referats I/6a

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Federal Ministry of Science, Research and Economy

1010 Wien, Stubenring 1


Tel.: +43 (0)1 711 00-5847
Fax: +43 (0)1 711 00-935847
mailto:markus.beclin@bmwfw.gv.at
http://www.bmwfw.gv.at/

 

 

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