Grundlage für das LEADER-Programm
LEADER ist seit 1995 auch in Österreich eine Erfolgsgeschichte. Grundlage für LEADER-Förderungen in der Periode 2014-2020 bietet die EU Verordnung (Nr. 1303/2013), die die Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds regelt. Auf nationaler Ebene regelt das „Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020“ (LE 2020) die Abwicklung von LEADER. Diese beiden Verordnungen ermöglichen uns, dass uns im östlichen Weinviertel sowohl europäische als auch nationale Fördermittel zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes bis ins Jahr 2020 zu Verfügung stehen.
Um als Region LEADER Fördermittel lukrieren zu können, bedarf es eines Entwicklungsplanes. Diese sogenannte Lokale Entwicklungsstrategie muss auf die Region und ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Gegebenheiten abgestimmt sein.
Die Maßnahme LEADER hat das Ziel die Lebensqualität und die wirtschaftlichen Bedingungen in der Region zu verbessern. Drei große Schwerpunkte sind dabei die Steigerung der Wertschöpfung, der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes sowie die Stärkung von Strukturen und Funktionen des Gemeinwohls.
Für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG) verantwortlich, da diese bestmöglich die Potentiale in der Region kennt, als Schnittstelle fungiert und die Umsetzung von Projekten anregt bzw. unterstützt. Ein eigenes LAG-Management führt die Geschäfte und unterstützt alle Projektträger und Interessenten.
Die Bevölkerung eines LEADER-Gebietes darf nicht weniger als 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohner betragen.