
Fördersätze
Die Förderungen für LEADER-Projekte stammen Froßteils von der Europäischen Union. Bund und Land Niederösterreich steuern sogenannte nationale Mittel bei. Die Höhe der Förderung orientiert sich am Projekttyp und kann zwischen 30 % und 80 % der anrechenbaren Projektkosten betragen.
30 % Förderung werden für Projekte mit direkt einkommenschaffenden Maßnahmen gewährt. Sie gelten als wettbewerbsrelevant. Bei Einhaltung spezieller Kriterien ist ein Förderbonus von 10 % möglich.
55 % Förderung werden für Projekte mit indirekt einkommenschaffenden Maßnahmen gewährt. Sie sind nicht wettbewerbsrelevant. Bei Einhaltung spezieller Kriterien ist ein Förderbonus von 5 % möglich.
65 % Förderung werden für Projekte zu Querschnittszielen (ohne Wettbewerbsrelevanz) gewährt. Zu Querschnittsthemen gehören etwa Bildung, Jugendthemen, Gender Mainstreaming, Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Migrationsthemen. Möglicher Förderbonus: 5 %.
Die oben beschriebenen Projekttypen können nicht nur als sogenannte Einzelprojekte, die sich nur auf die eigene LEADER-Region beziehen, sondern aus als (nationale) Kooperationsprojekte ausgestaltet werden. Die genannten Fördersätze gelten auch bei nationalen Kooperationsprojekten. Transnationale Kooperationsprojekte werden mit 80 % gefördert. Sie sprechen jedoch andere Budgettöpfe an und werden daher gesondert behandelt und vorbesprochen.
70 % Förderung werden für Kleinprojekte gewährt. Sie umfassen Kosten von € 2.000,00 bis max. € 5.700,00. Bei Einhaltung spezieller Kriterien ist hier ein Förderbonus von 5% möglich. Sofern ein LEADER-Projekt auch durch eine andere Fördermaßnahme gedeckt wäre, können die Einschränkungen dieser Maßnahme in Bezug auf die Förderintensität angewandt werden.
