08.07.2025 - 02.09.2025
Förderaufruf 41: Gemeinschaft.Stärken
FÖRDERUNG von coolen Sitzplätzen für Jugendliche
Die LEADER Region Weinviertel Ost möchte besonders für Jugendliche attraktiver werden.
Jugendliche im östlichen Weinviertel haben einen klaren Wunsch: konsumfreie, überdachte Treffpunkte – Orte, an denen sie gemütlich zusammensitzen, plaudern und einfach sein können.
Derartige Projekte können in diesem Aufruf eingereicht werden. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.
ZIELE der PROJEKTINITIativen:
- Errichtung eines konsumfreien, überdachten Sitzplatzes, der gemeinsam mit Jugendlichen (14–16 Jahre) in der Gemeinde entwickelt und gestaltet wird.
- Beitrag zur Einbeziehung von Jugendlichen in die Gemeindeentwicklung
- Bewusstseinsbildung zu den Vorzügen des östlichen Weinviertels als attraktive Heimat bei Jugendlichen
- Jugendliche verbringen Freizeit in der Region
VORAUSSETZUNGEN für eine Förderung:
- Jugendliche müssen in die Erarbeitung und Umsetzung des Projektes eingebunden werden, dazu muss mindestens ein gemeinsames Treffen zwischen Jugendlichen und Gemeindevertreter:innen stattfinden.
- Die Jugendlichen bringen ihre Ideen zu Mobiliar, Ausstattung und Gestaltung ein.
- Eine gemeinsame Skizze zeigt, wie der Platz schlussendlich aussehen soll
BEWERTUNGSKRITERIEN DER JURY
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch das Projektauswahlgremium der LEADER Region Weinviertel Ost. Bewertet werden:
- Art und Kreativität der Beteiligung der Jugendlichen am Planungsprozess
- Kreativität und Design des geplanten Sitzplatzes
- Bonuspunkt: Wenn in deiner Gemeinde bereits eine Sozialraumanalyse für Jugendliche gemacht wurde
Förderbetrag und Förderhöhe:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mid. 5.000,00, max. € 20.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% Förderung, je nach Art des Projektes
Für den Förderaufruf stehen max. € 28.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
Förderbare Kosten:
Sachkosten, Investitionskosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
Nicht förderbare Kosten:
- Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
- Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
- Kosten für Abriss eines Gebäudes
- Kosten des laufenden Betriebes
- gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Teilbeträge von größeren Investitionen
- Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Eigenleistungen
- Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)
Mögliche Förderwerber:
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.
Was muss am Ende der LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:
- (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Sitzplates
- Nachweis über die Einbindung der Jugend in die Projektumsetzung
Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (www.weinviertelost.at) zu finden.
Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 21230-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zu Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).
Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 08.07.2025 bis zum 02.09.2025. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 16.09.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 17.09.2025.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."
Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.
Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.