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Sujet Fördercall 49b

13.01.2026 - 10.03.2026

Förderaufruf 49b: Agile.Orte+Wirtschafts.Impulse

 

Förderung von Multifunktionshäusern zur Verbesserung der Lebensqualität in unseren Orten
 

Im östlichen Weinviertel sollen Leerstände zu lebendigen Multifunktionshäusern werden: Gebäude, die wieder genutzt werden und möglichst viele Funktionen unter einem Dach vereinen – z. B. Arbeiten, Nahversorgung, Beratung, Begegnung, Kultur, Lernen oder Angebote für Jugendliche und Senior:innen. So entstehen agile und lebenswerte Häuser, die Ortskerne stärken und neue Nutzungsideen dauerhaft möglich machen.

In diesem Aufruf können Projekte eingereicht werden, die leerstehende Gebäude reaktivieren, gemeinsam mit lokalen Akteur:innen weiterentwickeln und als multifunktionale Ankerpunkte im Ort etablieren. Nach der Einreichung entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihten Projekte, die eine Förderung erhalten.

Wir freuen uns auf viele kreative, praxisnahe Projektideen – und wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg!

ZIELE DER PROJEKTINITIATIVEN:

  • Agile und lebenswerte Häuser durch Reduktion von Leerständen und innovativen Nutzungen neue Konzepte für leerstehende Objekte, Aktivierung von Leerständen, Belebung des Ortskerns
  • Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung

VORAUSSETZUNG FÜR EINE FÖRDERUNG:

  • Einbindung von der Bevölkerung (Bürger:innenbeteiligung), Gemeinde-Vertreterinnen/Vertretern, Eigentümerinnen/Eigentümern und Planerinnen/Planern erfolgen (Multi-Akteurs-Partnerschaft)
  • Das Projekt muss möglichst viel Bevölkerungsgruppen erreichen.
  • Das Projekt muss außergewöhnliche Nachfolgenutzung darstellen.
  • Es darf keine Unternutzung des Gebäudes vorliegen - gefragt ist eine möglichst hohe Nutzungsdichte.
  • Es muss sich um die Reaktivierung eines Leerstandes handeln.
  • Das Projekt muss eine inhaltliche Verknüpfung zum Funktionsraum Ortskern haben (es werden keine Projekte unterstützt, die ausschließlich ein Einzelobjekt bearbeiten).
  • Es braucht eine Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
  • offen für Exkursionen (Erkenntnisse weitergeben und damit ein regionales Lernen ermöglichen)
  • Alle gesetzlichen Auflagen müssen erfüllt werden.
  • Ausschließliche Planungen sind nicht förderbar.

Förderbetrag und Förderhöhe: 
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00 max. € 50.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% Förderung + ev. Bonus 
Für den Förderaufruf stehen max. € 60.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

förderbare Kosten:
Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

nicht förderbare Kosten:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

mögliche Förderwerber:
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

Was muss am Ende des LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
  • Nachweis der Einbindung von der Bevölkerung, Gemeinde-Vertreterinnen/Vertretern, Eigentümerinnen/Eigentümern und Planerinnen/Planern erfolgen (Multi-Akteurs-Partnerschaft)

Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (www.weinviertelost.at) zu finden.

Interessierte werden gebeten, frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 21230-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zur Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 13.01.2026 bis zum 10.03.2026. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 24.03.2026 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 25.03.2026.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.